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Zerkom - 100% Zertifiziert Kompostierbar
EU
Offizielle Zertifizierungen für Unternehmen gemäß neuer EU-Richtlinien zum Schutz von Verbrauchern

ZERKOM® 100% zertifiziert
kompostierbar

Willkommen bei ZERKOM®, der einzigen staatlich anerkannten Akkreditierungsstelle für 100 % kompostierbare Verpackungen & Produkte in Europa. Mit Inkrafttreten der neuen EmpCo-Richtlinie sind ungeprüfte Umweltclaims verboten. Unser offizielles Gütesiegel bietet Ihnen volle Rechtssicherheit, schützt effektiv vor Abmahnungen und garantiert, dass Sie auch ab 2026 wettbewerbsfähig mit „100 % kompostierbar“ werben dürfen.

Zerkom Services Widget

Zertifizierung für kompostierbare Verpackungen & Produkte

Die Zertifizierung garantiert, dass Verpackungen & Produkte kompostierbar sind und umweltfreundlich entsorgt werden können.

Analyse des Verpackungs- & Produktlebenszyklus

Die Analyse des Verpackungs- & Produktlebenszyklus bewertet Umweltwirkungen, von der Herstellung bis zur Entsorgung von Verpackungen & Produkten.

Ökologische Verpackungs- & Produktlösungen

Ökologische Verpackungs- & Produktlösungen bieten umweltfreundliche Alternativen, die Abfall reduzieren und nachhaltige Praktiken fördern.

Nachhaltigkeitsberatung für Dienstleistungen

Nachhaltigkeitsberatung für Dienstleistungen hilft Unternehmen, umweltfreundliche Praktiken zu implementieren und ihre Effizienz zu steigern.

Zerkom Statement Widget
Sicherheit durch ZERKOM

Wir bestätigen offiziell, dass Ihr Produkt tatsächlich „100 % kompostierbar“ ist – gemäß EmpCo-Richtlinie.

Schützen Sie Ihr Unternehmen jetzt vor falschen Umweltclaims und Abmahnungen.

Zerkom Pricing Widget
ZERKOM® bietet eine Garantie für die Produkt­eigenschaften

Wir bieten transparente Preise, damit Ihr Unternehmen die richtige Ent­scheidung trifft

Zertifizierung von Verpackungen & Produkten

Die Zertifizierung von Verpackungen & Produkten gewährleistet hohe Qualitätsstandards und Sicherheit, fördert das Vertrauen der Verbraucher und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

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Verleihung von Qualitäts­siegeln

Die Verleihung von Qualitäts­siegeln bestätigt die Einhaltung von Standards und Kriterien, steigert das Vertrauen der Verbraucher und hebt die Marke im wettbewerbsintensiven Markt hervor.

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Transparente Ver­packungs- & Pro­dukt­lösungen

Transparente Verpackungs- & Produktlösungen ermöglichen Sichtbarkeit und Präsentation von Produkten, fördern das Vertrauen der Verbraucher und unterstützen nachhaltige Praktiken durch die Verwendung umweltfreundlicher Materialien.

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NEUE EU-RICHTLINIE
EU Flagge

Handlungsbedarf: Machen Sie Ihre Claims jetzt rechtssicher nach EmpCo

Die EU-Richtlinie 2024/825 verschärft die Anforderungen massiv. Nutzen Sie den ZERKOM® Prüfstandard als Ihren Leitfaden zur Umsetzung.

ZERKOM® EmpCo-Prüfstandard | High-End Widget
Richtlinie (EU) 2024/825
EU Flag
Compliance & Rechtssicherheit

Die Notwendigkeit des ZERKOM® Prüfstandards für Unternehmen

Prüfung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gemäß EU-EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

Der ZERKOM® EmpCo-Prüfstandard übersetzt die Anforderungen der EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) in ein objektives, unabhängiges und prüfbares Zertifizierungs- und Prüfverfahren für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Green Claims“).

Er richtet sich an Unternehmen, Behörden und Marktteilnehmer, die Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen rechtssicher, transparent und nachvollziehbar prüfen oder nachweisen möchten.

1. Zweck des Prüfstandards

Dieser Prüfstandard dient der objektiven, unabhängigen und nachvollziehbaren Prüfung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Green Claims“) im Sinne der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition – EmpCo).

Ziel ist es, eine konkrete und prüfbare Umsetzung abstrakter gesetzlicher Anforderungen bereitzustellen und dadurch Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit zu schaffen.

2. Anwendungsbereich

Der ZERKOM® EmpCo-Prüfstandard findet Anwendung auf:

  • produktbezogene Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen,
  • unternehmensbezogene Nachhaltigkeitsaussagen,
  • verwendete Begriffe, Labels, Siegel und Symbole,
  • Werbe-, Vertriebs- und Kommunikationsmaterialien (B2C sowie mittelbar B2B).

3. Rechtsgrundlagen

Der Prüfstandard basiert insbesondere auf:

  • Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo),
  • Richtlinie 2005/29/EG (Unlautere Geschäftspraktiken – UCPD),
  • einschlägigen EU-Verordnungen, insbesondere im Bereich Kreislaufwirtschaft und Verpackungsrecht,
  • nationalem Umsetzungsrecht (z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG).

4. Prüfmethodik

ZERKOM® prüft Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen anhand der folgenden vier Prüfsäulen:

4.1 Konkretheit

  • Ist die Aussage klar, spezifisch und eindeutig formuliert?
  • Werden pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „grün“ vermieden oder ausreichend konkretisiert?

4.2 Nachweisbarkeit

  • Liegen belastbare, überprüfbare und nachvollziehbare Nachweise vor?
  • Sind diese dokumentiert, reproduzierbar und aktuell?

4.3 Relevanz und Vollständigkeit

  • Bezieht sich die Aussage auf den wesentlichen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaspekt?
  • Werden relevante Einschränkungen, Bedingungen oder Voraussetzungen transparent dargestellt?

4.4 Unabhängigkeit

  • Erfolgt die Prüfung unabhängig vom wirtschaftlichen Interesse des geprüften Unternehmens?
  • Besteht eine klare Trennung zwischen Standardinhaberschaft, Markenrechten und Prüfentscheidung?

5. Prüfprozess

Der Prüfprozess erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Antragstellung durch den Prüfteilnehmer
  2. Dokumenten- und Datenprüfung
  3. Plausibilitäts- und Konsistenzprüfung
  4. Ergebnisbewertung
  5. Zertifizierungsentscheidung
  6. Eintrag in das ZERKOM®-Register

6. Entzug und Sanktionen

Bei Wegfall der Voraussetzungen, irreführender Nutzung oder fehlender Aktualisierung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Entzug der Zertifizierung,
  • Löschung aus dem ZERKOM®-Register,
  • Untersagung der weiteren Nutzung von Siegeln oder Zertifikatsverweisen.

7. Transparenz

Die Prüfkriterien, der Prüfprozess sowie das Zertifikatsregister sind öffentlich zugänglich, um eine behördliche, marktseitige und verbraucherbezogene Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

ZERKOM® – Übersetzung von Regulierung in prüfbare Realität

Zerkom Accordion Widget

Zertifizierungsprozess & Gesetzgebung

Neue gesetzliche Marktsituation: Die EmpCo-Richtlinie tritt am 27. September 2026 vollständig in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) verändert sich der Markt für ökologische Produktangaben grundlegend. Ab dem 27. September 2026 sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen streng reguliert.

Aussagen wie „kompostierbar“, „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“ oder „CO₂-neutral“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie durch unabhängige, nachprüfbare Nachweise belegt sind.

Für Hersteller bedeutet das:

  • Selbstbehauptungen („self claims“) ohne Prüfung sind verboten.
  • Umweltlogos und Labels müssen staatlich anerkannt oder streng zertifiziert sein.
  • Fehlende Belege können zu Bußgeldern, Abmahnungen und Marktverboten führen.
  • Nur unabhängige Zertifizierungsstellen dürfen die Echtheit solcher Claims bestätigen.

Damit entstehen neue Marktanforderungen – und gleichzeitig ein hohes Risiko für Unternehmen, die weiterhin mit ökologischen Aussagen werben möchten.


Warum ZERKOM® jetzt entscheidend ist

ZERKOM® ist die einzig staatlich anerkannte Zertifizierungsstelle in Deutschland und Europa, die die Garantie „100 % kompostierbar“ mit einer offiziellen, überprüften Gewährleistungsmarke bestätigt. Allein diese Art der Zertifizierung erfüllt die Anforderungen der neuen EmpCo-Richtlinie vollständig.

Für Hersteller bringt das entscheidende Vorteile:

  • Rechtssichere Aussage „100 % kompostierbar“
    Nur mit der ZERKOM®-Zertifizierung darf diese Aussage künftig weiterhin öffentlich verwendet werden.
  • Schutz vor Abmahnungen und Marktverboten
    Siegel ohne unabhängige Prüfung sind künftig verboten. ZERKOM® verhindert dieses Risiko.
  • Offizielle Prüfprozesse gemäß EU-Vorgaben
    Dokumentiert in einem rechtskonformen Verfahren, das die EmpCo vollständig erfüllt.
  • Wettbewerbsvorteil ab 2026
    Hersteller mit ZERKOM®-Siegel können auch nach dem Stichtag weiterhin glaubwürdig werben.

ZERKOM® ist die Lösung für die neue Gesetzeslage. Mit ZERKOM® erhält Ihr Produkt ein anerkanntes Prüfsiegel und die Erlaubnis, weiterhin sicher zu werben.

Neue Marktsituation seit dem 17.01.2024

EU-Gesetz zur Einschränkung von Greenwashing
Mit dem Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes zur Einschränkung von Greenwashing am 17. Januar 2024 wird die Notwendigkeit deutlich erkennbarer Garantieinformationen und die Einführung eines neuen Etiketts für Garantien, die über gesetzliche Gewährleistungen hinausgehen, vorgeschrieben.

ZERKOM® bietet Sicherheit

Das ZERKOM® Nachhaltigkeitssiegel in Form einer Gewährleistungsmarke ist einzigartig und schließt die Schutzlücke für Qualitätssiegel. Während herkömmliche Gütesiegel lediglich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung darstellen, bietet ZERKOM® eine dauerhafte und rechtlich bindende Garantie bzw. Gewährleistung für Produkteigenschaften.

Mit den neuen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen der vergangenen Jahre zeichnet sich ein eindeutiger Trend ab: Plastik und Greenwashing werden in Zukunft zunehmend intensiv bekämpft. Weitere, striktere Gesetze werden folgen und stellen für betroffene Unternehmen und ihre operative sowie strategische Planung ein unkalkulierbares Risiko dar. Fragwürdige Nachhaltigkeitssiegel bzw. Greenwashing können das Image nachhaltig schädigen, zum Verlust von Kunden sowie finanziellen Einbußen und sogar zu rechtlichen Folgen führen.

Vorteile des ZERKOM® Nachhaltigkeitssiegels

Das ZERKOM® Siegel bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich mit einem echten grünen Nachhaltigkeitssiegel von der Konkurrenz abzuheben und bietet Vorteile für alle involvierten Akteure – vom Hersteller über Wiederverkäufer bis hin zum Endverbraucher. Dies führt zu positiver Berichterstattung, Zuspruch von Verbrauchern sowie zu einem positiven Imagetransfer von ZERKOM®s kompromisslos grünem Nachhaltigkeitssiegel auf das entsprechende Unternehmen.

Verbraucher haben erstmals Sicherheit mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das Produkteigenschaften rechtlich bindend garantiert. Als einziges Nachhaltigkeitssiegel für 100% kompostierbare Produkte und Verpackungen entspricht ZERKOM® bereits jetzt den neuen EU-Richtlinien und bietet Unternehmen somit schon heute Planungssicherheit für die kommenden Jahre und Gesetze.

  • Rechtssichere Aussage „100 % kompostierbar“
    Nur mit der ZERKOM®-Zertifizierung darf diese Aussage künftig weiterhin öffentlich verwendet werden.
  • Schutz vor Abmahnungen und Marktverboten
    Siegel ohne unabhängige Prüfung sind künftig verboten. ZERKOM® verhindert dieses Risiko.
  • Offizielle Prüfprozesse gemäß EU-Vorgaben
    Unsere Zertifizierung dokumentiert die Kompostierbarkeit in einem rechtskonformen Verfahren.
  • Wettbewerbsvorteil ab 2026
    Hersteller mit ZERKOM®-Siegel können auch nach dem Stichtag glaubwürdig werben.

Die Marke “100% Kompostierbar” übernimmt Garantie

Bekannt sind bereits der Grüne Punkt und der Grüne Knopf. Nun gibt es auch die Marke “100% Kompostierbar”, ermöglicht durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz, das am 14. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz hat mit der “Gewährleistungsmarke” eine neue Markenkategorie geschaffen. Dadurch können nun Zeichen angemeldet werden, mit denen ein Markeninhaber die Gewähr für bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter übernimmt.

Im Gegensatz zur Herkunftsfunktion bei der Individualmarke hat die Gewährleistungsmarke eine Garantiefunktion. Eine gewisse Neutralität des Gewährleistungsmarkeninhabers wird dadurch erreicht, dass er die Waren und Dienstleistungen, für deren Beschaffenheit er die Gewähr trägt, nicht selbst anbieten darf. Eigene Qualitätssiegel, wie sie beispielsweise manche Supermarktketten verwenden, können somit nicht als Gewährleistungsmarke geschützt werden. Die genauen Regeln zu seiner Marke muss der Gewährleistungsmarkeninhaber in einer Satzung festlegen.

Schutzlücke für Qualitätssiegel geschlossen

Bisher ließen sich selbst objektive Qualitätssiegel nur sehr eingeschränkt als Marke schützen. Eine Individualmarke ist – anschaulich ausgedrückt – der Name eines Produkts eines bestimmten Herstellers. Qualitätssiegel werden jedoch auf Produkten unterschiedlicher Hersteller angebracht, wenn diese die geforderte Qualität erfüllen. Damit sind sie keine Marken im herkömmlichen Sinn.

Auch wenn einzelne Qualitätssiegel als Marke eingetragen wurden, konnten sie rechtlich gesehen nicht als solche benutzt werden und wurden deshalb von den Gerichten nicht anerkannt. Die Gewährleistungsmarke schließt damit eine Schutzlücke bei der Registrierung solcher Siegel.

Die Marke “100% Kompostierbar” nutzt diese neue Möglichkeit und bietet Unternehmen sowie Verbrauchern Sicherheit durch ein Nachhaltigkeitssiegel, das Produkteigenschaften rechtlich bindend garantiert. Als einziges Nachhaltigkeitssiegel für 100% kompostierbare Produkte und Verpackungen entspricht es bereits jetzt den neuen EU-Richtlinien und bietet Unternehmen somit schon heute Planungssicherheit für die kommenden Jahre und Gesetze.

Was sind Gewährleistungsmarken?

Eine Gewährleistungsmarke ist eine besondere Art von Marke, die dazu dient, bestimmte Eigenschaften oder Qualitätsmerkmale von Waren oder Dienstleistungen zu garantieren. Diese Marken werden nicht vom Hersteller der Produkte selbst verwendet, sondern von einer unabhängigen Stelle, die die Einhaltung bestimmter Standards überprüft und zertifiziert. Die Hauptfunktion einer Gewährleistungsmarke besteht darin, dem Verbraucher zu signalisieren, dass das Produkt oder die Dienstleistung bestimmten festgelegten Kriterien entspricht.

Konsequenz: Gütesiegel

Ein Gütesiegel ist ein sichtbares Zeichen (oft in Form eines Logos), das auf Produkten angebracht wird, um anzuzeigen, dass diese den durch die Gewährleistungsmarke festgelegten Standards entsprechen. Nur der Inhaber der Gewährleistungsmarke hat das Recht, dieses Gütesiegel zu vergeben. Der Inhaber ist in der Regel eine unabhängige Organisation oder Institution, die regelmäßig Kontrollen durchführt, um sicherzustellen, dass die Produkte oder Dienstleistungen den festgelegten Anforderungen entsprechen.

Mit den neuen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen der vergangenen Jahre zeichnet sich ein eindeutiger Trend ab: Plastik und Greenwashing werden in Zukunft zunehmend intensiv bekämpft. Weitere, striktere Gesetze werden folgen und stellen für betroffene Unternehmen und ihre operative sowie strategische Planung ein unkalkulierbares Risiko dar. Fragwürdige Nachhaltigkeitssiegel bzw. Greenwashing können das Image nachhaltig schädigen, zum Verlust von Kunden sowie finanziellen Einbußen und sogar zu rechtlichen Folgen führen.

Unterschied zu einer Wortmarke oder Fantasiemarke

Wortmarke: Eine Wortmarke besteht aus einem oder mehreren Wörtern und dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie schützt den spezifischen Namen oder Ausdruck und kann von ihrem Inhaber zur Kennzeichnung seiner eigenen Produkte verwendet werden.

Fantasiemarke: Eine Fantasiemarke ist eine spezielle Art der Wortmarke, bei der es sich um ein erfundenes Wort handelt, das keine direkte Bedeutung hat. Beispiele hierfür sind Marken wie “Kodak” oder “Xerox”. Auch diese Marke dient zur Unterscheidung der Produkte eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen.

Im Gegensatz dazu dient eine Gewährleistungsmarke nicht primär zur Unterscheidung der Herkunft von Produkten verschiedener Unternehmen, sondern zur Bestätigung bestimmter Qualitätsstandards.

Verbraucher haben erstmals Sicherheit mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das Produkteigenschaften rechtlich bindend garantiert. Als einziges Nachhaltigkeitssiegel für 100% kompostierbare Produkte und Verpackungen entspricht ZERKOM® bereits jetzt den neuen EU-Richtlinien und bietet Unternehmen somit schon heute Planungssicherheit für die kommenden Jahre und Gesetze.

Gewährleistungsmarke “100% Kompostierbare Verpackungen & Produkte”

Die Gewährleistungsmarke “100% Kompostierbare Verpackungen & Produkte” würde bedeuten, dass alle Verpackungen & Produkte mit diesem Gütesiegel vollständig kompostierbar sind und somit bestimmten Umweltstandards entsprechen. Diese Marke garantiert dem Verbraucher:

  • Umweltfreundlichkeit: Die Verpackungen & Produkte sind so konzipiert, dass sie unter bestimmten Bedingungen vollständig biologisch abgebaut werden können.
  • Qualitätskontrolle: Die Einhaltung dieser Standards wird regelmäßig durch den Inhaber der Gewährleistungsmarke überprüft.
  • Vertrauen: Verbraucher können darauf vertrauen, dass Produkte mit diesem Gütesiegel tatsächlich umweltfreundlich sind.

Nur der Inhaber dieser Gewährleistungsmarke hat das Recht, das Gütesiegel “100% Kompostierbare Verpackungen & Produkte” an Hersteller zu vergeben, deren Produkte den festgelegten Kriterien entsprechen. Dies stellt sicher, dass nur geprüfte und zertifizierte Produkte dieses Siegel tragen dürfen.

Zusammengefasst bietet eine Gewährleistungsmarke wie “100% Kompostierbare Verpackungen & Produkte” Verbrauchern Sicherheit und Vertrauen in die Qualität und Umweltfreundlichkeit der gekennzeichneten Produkte.

Im Gegensatz zur Herkunftsfunktion bei der Individualmarke hat die Gewährleistungsmarke eine Garantiefunktion. Eine gewisse Neutralität des Gewährleistungsmarkeninhabers wird dadurch erreicht, dass er die Waren und Dienstleistungen, für deren Beschaffenheit er die Gewähr trägt, nicht selbst anbieten darf. Eigene Qualitätssiegel, wie sie beispielsweise manche Supermarktketten verwenden, können somit nicht als Gewährleistungsmarke geschützt werden. Die genauen Regeln zu seiner Marke muss der Gewährleistungsmarkeninhaber in einer Satzung festlegen.

Vorteile der Zertifizierung

Die Zertifizierung von 100 % kompostierbaren Verpackungen & Produkten durch ZERKOM® bietet Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, Kundenvertrauen aufzubauen, sondern zeigt auch deren Engagement für Nachhaltigkeit. Unsere Gewährleistungsmarken stehen für geprüfte Qualität und Umweltfreundlichkeit.

Auch wenn einzelne Qualitätssiegel als Marke eingetragen wurden, konnten sie rechtlich gesehen nicht als solche benutzt werden und wurden deshalb von den Gerichten nicht anerkannt. Die Gewährleistungsmarke schließt damit eine Schutzlücke bei der Registrierung solcher Siegel.

Die Marke “100% Kompostierbar” nutzt diese neue Möglichkeit und bietet Unternehmen sowie Verbrauchern Sicherheit durch ein Nachhaltigkeitssiegel, das Produkteigenschaften rechtlich bindend garantiert. Als einziges Nachhaltigkeitssiegel für 100% kompostierbare Produkte und Verpackungen entspricht es bereits jetzt den neuen EU-Richtlinien und bietet Unternehmen somit schon heute Planungssicherheit für die kommenden Jahre und Gesetze.

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Warum kompostierbare
Verpackungen & Produkte wählen?

Kompostierbare Verpackungen & Produkte sind umweltfreundlich, reduzieren Abfall und fördern eine nachhaltige Entsorgung, wodurch sie eine ideale Wahl für Unternehmen und Verbraucher sind, die die Umwelt schützen möchten.

Hervorragende Lösungen
Zerkom bietet hervorragende Lösungen für nachhaltige Verpackungen & Produkte.
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ÜBER UNS

Wegweisend in zertifizierten
kompostierbaren Verpackungen & Produkten

Zerkom ist eine offiziell anerkannte Akkreditierungsstelle, die sich auf die Zertifizierung von 100 % kompostierbaren Verpackungen & Produkten spezialisiert hat. Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Verpackungen & Produkte umweltfreundlicher zu gestalten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung.

Nachhaltige Verpackung Detail
Natur und Umwelt
Moderne Verpackungslösungen
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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet 100 % kompostierbar? +
100% kompostierbar bedeutet, dass das Material vollständig biologisch abgebaut werden kann und keine schädlichen Rückstände hinterlässt. Um dies zu gewährleisten, müssen umfangreiche Labortests durchgeführt werden, einschließlich eines Regenwurmtoxizitätstests.
Warum sollte ich meine Verpackungen oder Produkte zertifizieren lassen? +
Um dem Gesetz gegen Greenwashing zu entsprechen und da es gemäß der EU-Richtlinie nicht erlaubt ist, mit anderen Siegeln auf kompostierbare Verpackungen oder Produkte zu verweisen, beinhaltet der Zertifizierungsprozess die Ausstellung eines offiziellen Zertifikats und die Vergabe des Gütesiegels. Durch die Zertifizierung Ihrer Verpackungen oder Produkte zeigen Sie Ihr Engagement für Nachhaltigkeit und gewinnen das Vertrauen Ihrer Kunden.
Wie läuft der Zertifizierungsprozess ab? +
Der Zertifizierungsprozess umfasst eine umfassende Analyse Ihrer Verpackungen oder Produkte, umfangreiche Tests nach Maßgabe der beim DPMA hinterlegten Gewährleistungsmarke sowie die Ausstellung eines offiziellen Zertifikats und die Vergabe des Gütesiegels.
Kosten einer Zertifizierung? +
Bei Zerkom verstehen wir, dass die Zertifizierung Ihrer Verpackungen oder Produkte nachhaltig und kostengünstig sein sollte. Wir bieten transparente Preise, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die richtige Entscheidung trifft.
Welche Schritte umfasst der Zertifizierungsprozess? +
Der Zertifizierungsprozess bei Zerkom umfasst eine umfassende Analyse, Testung der Materialien, einschließlich einer Labortest Regenwurm-Toxizitätsprüfung, die Ausstellung des Zertifikats und die Vergabe des offiziellen Gütesiegels. Durch die Zertifizierung Ihrer Verpackungen oder Produkte zeigen Sie Ihr Engagement für Nachhaltigkeit und gewinnen das Vertrauen Ihrer Kunden.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? +
Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Richtlinien der beim DPMA hinterlegten Standards der Gewährleistungsmarke erfüllt sein. Eine Regenwurmkonformitätsprüfung sowie die Verwendung von Agrabfällen sind u.a. ebenfalls erforderlich.
Was ist das Ziel des Zertifizierungsprozesses? +
Der Zertifizierungsprozess hat zum Ziel, dem Gesetz gegen Greenwashing zu entsprechen. Ein Qualitätssiegel zu vergeben, Sicherheit für Unternehmen zu bieten und die Einhaltung der Umweltauflagen sicherzustellen.
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Umweltfreundliche Lösung

Details zu Zertifizierungen für
Umweltfreundlichkeit

Verpackungsgesetzgebung & Compliance

Erklären Sie kurz die Bedeutung der gesetzlichen Einhaltung für kompostierbare Verpackungen oder Produkte und heben Sie hervor, wie Zerkom Unternehmen dabei unterstützt, Umweltstandards zu erfüllen.

Vertrauenswürdige Zertifizierungsmarken

Stellen Sie die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen heraus, die die Zertifizierungssiegel von Zerkom den Produkten verleihen, und betonen Sie die Bedeutung des Umweltschutzes.

Benötigen Sie eine transparente Lösung? Kontaktieren Sie uns